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AGB

Stella Groß – Ophoff
Hebamme
Am Schrebergarten 14
44625 Herne
– nachfolgend Hebamme genannt –

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle vertraglichen freiberuflichen Beziehungen (Kurse, allgemeine Hebammenleistungen) der oben genannten Hebamme.

Situation während der Corona-Krise

Die aktuellen Bestimmungen im Hinblick auf Hausbesuche werden unter dem Punkt AKTUELLES regelmäßig angepasst.

Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden aus schwerwiegenden Gründen (z.B. wegen Krankheit) kurzfristig zu verlegen. Ebenfalls ist es möglich, dass die Hebamme aus schwerwiegenden Gründen den Kurs online gibt. Schwerwiegende Gründe können z.B. sein: Unwetter, Versorgungsausfall (Strom, Heizung, Wasser), Epidemie, Pandemie und staatliche Anordnung (z.B. Gesundheitsamt, Landesregierung, Bundesregierung). Bei der Umwandlung in einen Online-Kurs entstehen der Klientin / Patientin keine weiteren Kosten als die bisher vereinbarten. Alle anderen Vertragsbedingungen behalten ihre Gültigkeit. Ebenso obliegt es der Hebamme, nach Freigabe durch die Staatsgewalt, die bereits begonnenen online Kurse wieder persönlich vor Ort in der Hebammenpraxis weiter zu führen. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen werden. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der privaten Hebammengebührenverordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet und werden in Form einer Privatrechnung schriftlich zugestellt (siehe AGB weiter unten).

Die Patientin / Klientin erklärt sich mit der Nutzung der gängigen Onlineportale (Zoom, Facetime, MircosoftTeams etc.) zu den jeweiligen Datenschutzbestimmungen einverstanden.

1. Anmeldung zur Betreuung und / oder Kursen

Die Teilnahme / die Leistungsinanspruchnahme einer Veranstaltung / des Leistungsangebotes erfolgt über die Internetseite, die Kooperationsinternetseiten und ist unverbindlich. Die Ankündigung einer Veranstaltung / des Leistungsangebotes ist eine unverbindlich Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Anmeldenden. Die Anmeldung durch die Teilnehmerin erfolgt online über das Kontakt- / Anmeldeformular. Erst mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

 

2. Terminvereinbarung und Verlegung

Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich in Absprache mit der Hebamme in Berücksichtigung der Geschäftszeiten und des Urlaubsplans.

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Die Erreichbarkeit der Hebamme bezieht sich auf die im Vertrag festgehaltenen Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr

Wochenende und Feiertags ausschließlich für begleitete Familien welche sich im frühen Wochenbett:

(01 – 10. Lebenstag) befinden (10:00 -12:00 Uhr)

Die Familie informiert die Hebamme innerhalb der Sprechzeiten einen Tag vor der geplanten Entlassung. Der erste Hausbesuch erfolgt dann einen Tag nach der Entlassung. Sollte eine Information über eine erfolgte Geburt nicht bis Freitag 13:00 Uhr erfolgen, steht die Hebamme für Hausbesuche am Wochenende nicht zur Verfügung.

Bei nicht Erreichbarkeit meldet sich die Hebamme sobald es ihr möglich ist telefonisch zurück.

In dringenden Notfällen:

Für die telefonische Erstkontaktaufnahme sind folgende Zeiten vorgesehen:

Werktags (Feiertage und Urlaubszeit ausgeschlossen):

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr

Bei nicht Erreichbarkeit für die Erstkontaktaufnahme nutzen Sie gerne das Kontaktformular, eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen.

Für die telefonische Erstkontaktaufnahme Montags bis Freitags (außer an Feiertagen von 9.00 bis 18.00 Uhr)

In dringenden Notfällen, Urlaub, Krankheit, Fortbildung der Hebamme muss sich die Leistungsnehmerin an das ihr nächstgelegene Krankenhaus wenden. 

3. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt oder eine andere Berufsgruppe hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen sowie nicht für die durch andere Berufsgruppen erbrachten Leistungen.

Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

4. Kostenerstattung

Kassenversicherte

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.

Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher dann als  Selbstzahlerrechnung (1,8 fache Satz) privat in Rechnung gestellt:

– Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann.

– Vereinbarte Termine, durch die Leistungsnutzerin nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin in Schriftform abgesagt wurden.

– Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.

– Falls die  Krankenkasse die Bezahlung im Falle von  umfangreichen Wegegelder ablehnen sollte.

– Weitere Wahlleistungen (wie z. B. Rufbereitschaft, Akupunktur, usw.) Diese müssen separat als Privatleistung vereinbart werden.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen / privat Versicherte sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bitte erkundigen Sie sich vor Leistungsnutzung, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

 

5. Bezahlung des Geburtsvorbereitungskurs

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung gemäß der Hebammengebührenordnung NRW. Versäumte Kursstunden können durch die Krankenkasse nicht abgerechnete werden und werden daher, nach der aktuell gültigen Hebammengebührenverordnung (bei Privatpatientinnen der 1,8fache Satz) berechnet. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine attestierte vorzeitige Entbindung dar.

Der Partnerbeitrag in Höhe von 100,00 € wird nicht von jeder Krankenkasse übernommen und muss selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer privaten Rechnung den Beitrag zurück. Die Partnergebühr ist spätestens eine Wochen vor Kursbeginn auf das in der Anmeldebestätigung aufgeführte Konto zu überweisen. Die Partnergebühr muss auch bei Nicht Teilnahme jeglicher Gründe beglichen werden.

 

6. Veranstaltungsvoraussetzung

Der Umfang der Kurs- Leistungen (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der eigenen Internetseite veröffentlichten Version.

Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern erreicht ist.

Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Das vorzeitige Kündigungsrecht nach Fernabsatzgesetz wird für die angebotenen Kurse hiermit ausdrücklich abbedungen. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebe ich keine Gebühren.

 

7. Wechsel der Kursleitung und -zeiten 

Die Hebamme behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt so früh wie möglich.

 

Stand März 2020

Datenschutz

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