Geburt
Geburt ist ein natürliches und erfreuliches Ereignis.
Der natürliche Geburtsrhythmus darf nicht durch zeitliche Zwänge gestört werden. Ich unterstütze Ihren Wunsch in geborgener Atmosphäre ein Kind zur Welt zu bringen und helfe Ihnen gerne.
Ebenso nach der Suche des richtigen Geburtsortes. Leider musste ich auf Grund der Haftpflichtsituation für Hebammen nach einigen wundervollen Jahren die Betreuung von Beleg- und Hausgeburten aufgeben.
Hebammenproblematik
In Deutschland herrscht in vielen Bereichen ein Hebammenmangel.
Viele Frauen finden trotz früher Bemühungen keine Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Beiträge zur Berufshaftpflicht wird von den Verbänden nur jahresweise verhandelt. Derzeit liegen Zahlen bis Juni 2018 vor.
Wie sich die Haftpflicht danach weiter entwickelt ist unklar.
Diese Unsicherheit und die Mehrbelastung die immer weiter steigenden Prämien zu erwirtschaften, führen bei vielen Hebammen zur Aufgabe ihres Berufes.
Insbesondere die außerklinische Geburtshilfe ist davon betroffen.
Die Haftpflichprämie wird bis Juni 2018 von derzeit 6274€ auf 7638€ im Jahr ansteigen.
Es gibt mittlerweile einen kleinen finanziellen Ausgleich. Dieser ist jedoch an absurde Ausschlusskriterien für eine außerklinische Geburt gekoppelt. Z.B. muss ein Gynäkologe bei drei Tagen über dem errechneten Entbindungstermin eine Vorsorge durchführen und damit unterschwellig die Unbedenklichkeit einer Hausgeburt attestieren.
Aus haftungstechnischen Gründen wird dies aber kein Arzt tun, sofern er von den Plänen weiß.
Damit stehen Frauen, die sich gerne eine unbürokratische Geburt mit alleiniger Hebammenbetreuung wünschen alleine da und müssen hoffen, dass ihr Kind früh genug zur Welt kommen. Das im Sozialgesetzbuch geregelte Grundrecht für Hebammenbetreuung und der freien Wahl des Geburtsortes einer jeden Frau und Familie wird aktiv von den Krankenkassen unterbunden!
(§ 24d & § 24f).
(§ 24d & § 24f).
Sollten Sie keine Hebamme zur Begleitung in der Schwangerschaft, zur Geburt und/oder für die Wochenbettbetreuung finden,
bitte ich Sie, sich auf der Landkarte der Unterversorgung einzutragen. Außerdem sollten Sie dringend Ihre Krankenkasse und ihr zuständiges Gesundheitsamt auf diese Notlage hinweisen. Nur wenn diese bemerken, dass ein Mangel herrscht, kann sich etwas ändern.
Und zum Abschluss einige weiterführende Links:
Stand Januar 2017