Kosten
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Hebammenbetreuung von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Still- bzw. Flaschenzeit.
Alle Kosten werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In diesem Zusammenhang zum Beispiel für:
das Erstgespräch
(Diese Leistung wird nur einmalig pro Schwangerschaft durch die Krankenkasse übernommen.)
die Beratung
die Schwangerenvorsorge
Hilfe bei Beschwerden
den Geburtsvorbereitungskurs
die Wochenbettbegleitung (Nachsorgen) und
den Rückbildungskurs
Je nach Krankenkasse werden auch weitere Kosten, wie beispielsweise Schwangerenschwimmen, Babymassage usw. getragen.
Privatversicherte sollten sich am Anfang Ihrer Schwangerschaft bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.
Bei Fragen berate ich Sie gerne.